
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Rheinischen Schützenbundes. Gemäß Satzung des Rheinischen Schützenbundes tritt die Mitgliederversammlung einmal jährlich zusammen und wird vom Präsidenten unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen einberufen. Die Einladung erfolgt entweder per Brief oder auf der Homepage des RSB. Zusätzlich kann auch per E-Mail eingeladen werden. Maßgebend ist die zuletzt an die RSB-Geschäftsstelle mitgeteilte Postanschrift oder E-Mail-Adresse.
Bis 2016 wurde die Mitgliederversammlung immer im Rahmen des Schützentages durchgeführt. Seit 2017 findet die Mitgliederversammlung unabhängig vom Schützentag statt. In der folgenden Auflistung finden Sie jeweils die Berichterstattung zu den Mitgliederversammlungen, so wie sie im RSB Journal veröffentlicht wurden.




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