
MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN DES RSB
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Rheinischen Schützenbundes. Gemäß Satzung des Rheinischen Schützenbundes tritt die Mitgliederversammlung einmal jährlich zusammen und wird vom Präsidenten unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen einberufen. Die Einladung erfolgt entweder per Brief oder auf der Homepage des RSB. Zusätzlich kann auch per E-Mail eingeladen werden. Maßgebend ist die zuletzt an die RSB-Geschäftsstelle mitgeteilte Postanschrift oder E-Mail-Adresse.
Bis 2016 wurde die Mitgliederversammlung immer im Rahmen des Schützentages durchgeführt. Seit 2017 findet die Mitgliederversammlung unabhängig vom Schützentag statt. In der folgenden Auflistung finden Sie jeweils die Berichterstattung zu den Mitgliederversammlungen, so wie sie im RSB Journal veröffentlicht wurden.
2024 - Mitgliederversammlung in Langenfeld
2023 - Mitgliederversammlung in Ransbach-Baumbach
2022 - Mitgliederversammlung in Leichlingen
2021 - Virtuelle Delegiertenversammlung
2019 - Delegiertenversammlung in Ransbach-Baumbach
2018 - Delegiertenversammlung in Ransbach-Baumbach
2017 - Delegiertenversammlung in Ransbach-Baumbach
2016 - Delegiertenversammlung in Trier
2015 - Delegiertenversammlung in Bad Honnef
2014 - Delegiertenversammlung in Mönchengladbach
2013 - Delegiertenversammlung in Wissen
2012 - Delegiertenversammlung in Gymnich
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