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MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN DES RSB

 

 

2025 - Mitgliederversammlung in Ransbach-Baumbach

2024 - Mitgliederversammlung in Langenfeld

2023 - Mitgliederversammlung in Ransbach-Baumbach

2022 - Mitgliederversammlung in Leichlingen

2021 - Virtuelle Delegiertenversammlung

2019 - Delegiertenversammlung in Ransbach-Baumbach

2018 - Delegiertenversammlung in Ransbach-Baumbach

2017 - Delegiertenversammlung in Ransbach-Baumbach

2016 - Delegiertenversammlung in Trier

2015 - Delegiertenversammlung in Bad Honnef

2014 - Delegiertenversammlung in Mönchengladbach

2013 - Delegiertenversammlung in Wissen

2012 - Delegiertenversammlung in Gymnich

 

 

 

 

 

  

                PARTNER
 

MITGLIEDSCHAFTEN                 
 

             KONTAKT

 

 

Rheinischer Schützenbund e.V.
Am Förstchens Busch 2 B
42799 Leichlingen

  

 
T: +49 (0) 2175-1692-0
F: +49 (0) 2175-1692-29

  

 
info@rsb2020.de

  

 

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Rheinischen Schützenbundes. Gemäß Satzung des Rheinischen Schützenbundes tritt die Mitgliederversammlung einmal jährlich zusammen und wird vom Präsidenten unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen einberufen. Die Einladung erfolgt entweder per Brief oder auf der Homepage des RSB. Zusätzlich kann auch per E-Mail eingeladen werden. Maßgebend ist die zuletzt an die RSB-Geschäftsstelle mitgeteilte Postanschrift oder E-Mail-Adresse.

Bis 2016 wurde die Mitgliederversammlung immer im Rahmen des Schützentages durchgeführt. Seit 2017 findet die Mitgliederversammlung unabhängig vom Schützentag statt. In der folgenden Auflistung finden Sie jeweils die Berichterstattung zu den Mitgliederversammlungen, so wie sie im RSB Journal veröffentlicht wurden.

  

 

 

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