INKLUSION (PARASPORT)
Im Rheinischen Schützenbund e.V. 1872 (RSB) wird Inklusion gelebt.
Inklusion bedeutet, jeder Mensch gehört ganz natürlich dazu. Egal wie er/sie aussiehst, welche Sprache er/sie sprichst oder ob er/sie eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Das ist Inklusion.
Auch bei uns im Parasport können alle mitmachen!!!
Bis 2013 wurden die Ergebnisse der Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen getrennt von den Sportlerinnen und Sportler ohne Behinderungen bei Meisterschaften gewertet, für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen gab es eine separate Klasse, die sich „Versehrtenklasse“ nannte.
Seit 2013 können Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen gemeinsam uneingeschränkt an den Ligen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) teilnehmen. Damit dies auch auf allen Meisterschaftsebenen möglich ist, wurde das Regelwerk für den Parasport, die Sportordnung (SpO) des DSB, überarbeitet. Mit der Ergänzung um den Teil 10, der den Parasport regelt, ebnete der DSB offiziell der Inklusion den Weg in den Schießsport ab dem 15.Lebensjahr.
Bestes Beispiel für die Inklusion im RSB ist Kevin Zimmermann. Er ist aktiver Schütze in der Bundesligamannschaft des Wissener SV 1870 e.V. und startet im Rollstuhl in der 1. bzw. 2.Bundesliga.
Auszug aus dem Teil 10 der Sportordnung:
Sportler, die beim Schießen Hilfsmittel benutzen wollen, stellen über ihren Verein beim zuständigen Gau / Kreis einen Antrag mit hinreichender Begründung unter Beifügung der Beweisunterlagen.
Der Schütze/Die Schützin reicht diesen Antrag an die RSB-Geschäftsstelle weiter. Dieser reicht den Antrag an seinen vom DSB anerkannten Klassifizierer/anerkannte Klassifiziererin weiter, der/die nach Begutachtung der Sportlerin/des Sportlers die notwendigen Hilfsmittel festlegt.
Die Klassifizierung erfolgt nach schießsportspezifischen Gesichtspunkten. Der DSB bescheinigt die Hilfsmittel im Hilfsmittelnachweis.
Ab der Landesverbandsmeisterschaft (LVM) ist die Klassifizierung für Parasportler/-sportlerinnen des DSB zwingend vorgeschrieben.
Para Sportschüzen dürfen entsprechend ihrer Altersklasse am Auflagenschießen teilnehmen und die im Hilfsmittelnachweis eingetragenen Hilfsmittel gemäß Regel Teil 10.8 verwenden. Schützen mit einem Eintrag G/aG im Schwerbehindertenausweis dürfen ohne Hilfsmittelausweis (Klassifizierung) mit einem Hocker ohne Lehne teilnehmen Die Hockerhöhe richtet sich nach der Tabelle im Teil 10.
Leider fehlt es an barrierefreien Schießständen - aber wir arbeiten daran. Siehe hierzu das Beispiel der SpSch Ännchen 1957 Bad Godesberg e.V., der mit staatlicher Unterstützung eine behindertengerechte Toilette errichtet hat: Erstes RolliWC bei den Schützen in Bad Godesberg