WISSENSWERTES FÜR VEREINE

 

In der Rubrik "Wissenswertes für Vereine" finden Sie allerhand Informationen, die für Vereine im Rheinischen Schützenbund von Nutzen sein können. Die hier aufgelisteten Inhalte sind Publikationen aus Vereinsinfobriefen der Plattform www.vereinsknowhow.de und des Deutschen Schützenbundes.

 

Vereinsrecht


Verein ohne Vorstand

Wann haben Mitglieder Anspruch auf eine Liste der Mitglieder-E-Mails?

Nachweispflichten bei der Nutzung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Vereinen

Erlöschen des Vereins durch Wegfall aller Mitglieder

Fehlerhafte Vorstandsbestellung: Welche rechtlichen Folgen gibt es?

Fehlverhalten des Vorstands: Wann ist die Gemeinnützigkeit gefährdet?

Beherrschung eines Vereins von außen

Neue gemeinnützige Zwecke

Der Vertrauensschutz durch das Vereinsregister

Wann ist ein Verein gewerblich tätig?

Gemeinnützigkeit verlangt keine politische Neutralität

Kann der Vorstand Rechtgeschäfte außerhalb des Vereinszwecks abschließen?

Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

Haftungsregelung für ehrenamtliche Vorstände wird angepasst

Regeln des übergeordneten Verbandes nur mit Grundlage in der Vereinsatzung wirksam

Auch nicht rechtsfähige Vereine sind insolvenzfähig

Ausschluss von Extremisten ist rechtens

 

Waffenrecht


Urteil des OVG Münster zur Aufbewahrung von Schlüsseln zu einem Waffentresor

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Informationen zum Nationalen Waffenregister

ECHA veröffentlicht Bleiverbots-Vorschlag

DSB-Stellungnahme zum Grundsatzprogrammentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Mitgliederversammlungen


Mitgliederversammlung: Anwesenheit von Gästen führt nicht zu ungültigen Beschlüssen

Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

 

Steuern


Pauschaler Vorsteuerabzug soll erweitert werden

Freikarten können steuerliche Folgen beim Empfänger haben

Übungsleiterfreibetrag: BSG klärt Einzelfragen zur Nichtanrechnung bei ALG II

EuGH begrenzt Umsatzsteuerbefreiung für den Sport

Steuererklärung für Vereine: Wann ist die elektronische Abgabe unzumutbar?

 

Finanzen


Neu ab 2025 – E-Rechnung im Verein

Abgrenzung von Regel- und Sonderbeiträgen

Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung bei Einnahmen unter 45.000 Euro

Aufwandspauschale für Amateursportler wird erhöht

Wie sieht eine ordnungsgemäße Kassenführung aus?

Insolvenzgefahr bei Vereinen bewerten

Wann liegen "Pflichtspenden" vor?

Verkauf von Munition ist kein Zweckbetrieb

Buchführung mit Excel – Ist das finanzamtssicher?

 

Versicherung


Honorartätigkeit neben Vorstandsamt – sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Sozialversicherung: Abgrenzung von Ehrenamt und Arbeitsverhältnis

 

Datenschutz


Wann haben Mitglieder Anspruch auf eine Liste der Mitglieder-E-Mails?

Informationsrechte der Mitglieder und Datenschutz

 

Tradition


Aufnahmepflicht für Frauen in Traditionsvereine?

 

Sonstiges


Politische Betätigung gemeinnütziger Einrichtungen

Haftung bei unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen

Verein haftet, wenn alkoholisierte Besucher Unfug treiben

  

 

  

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Rheinischer Schützenbund e.V.
Am Förstchens Busch 2 B
42799 Leichlingen

  

 

 
T: +49 (0) 2175-1692-0
F: +49 (0) 2175-1692-29

  





 

 
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